Slogan

Tagespflege

Tagespflege Haus Zeitwerk

Die Tagespflege ist ein ergänzendes Angebot zur häuslichen Betreuung und Pflege. Sie steht noch nicht bettlägerigen pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung, die entweder alleine oder mit Angehörigen zusammenleben und/oder von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten zu Hause versorgt werden.

In der Tagespflege erhalten sie die notwendige aktivierende und pflegerisch betreuende Unterstützung im Rahmen eines abwechslungsreichen Tagesprogramms inklusive Frühstück, Mittagessen, Kaffee- und Kuchen sowie Zwischenmahlzeiten. Auf individuelle Fähigkeiten und persönliche Bedürfnisse wird eingegangen. Ein Ruheraum steht für Erholungsphasen bereit.

Durch die Tagespflege kann – zum Beispiel in Kombination mit häuslicher Pflege – in vielen Fällen eine Unterbringung in einem Pflegeheim hinausgezögert und möglicherweise auch verhindert werden. Zum Kennenlernen der Tagespflegeeinrichtung kann auch ein  „Schnuppertag“  vereinbart werden. Die Tagespflege (auch als teilstationäres Angebot bezeichnet) kann im Haus Zeitwerk generell von Montags bis Freitags von 08:00 bis 16:30 Uhr in Anspruch genommen werden. Es ist auch möglich, die Tagespflege regelmäßig an ausgewählten Tagen in der Woche zu besuchen.

Die Tagesgäste werden auf Wunsch morgens von unserem Fahrdienst abgeholt und wieder nach Hause gebracht. Die Fahrkosten werden je nach Entfernung vom Wohnort berechnet.

Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen ab Pflegegrad 2.

Im 1. Pflegestärkungsgesetz wurde geregelt, dass der Anspruch auf Tages-/Nachtpflege neben dem Pflegegeld und/oder der Pflegesachleistung in vollem Umfang der Höchstbeträge in Anspruch genommen werden kann.

Leistungen der Pflegeversicherung für die Tages-/Nachtpflege:

Pflegegrad 1Kein Anspruch
Pflegegrad 2689 Euro
Pflegegrad 31.298 Euro
Pflegegrad 41.612 Euro
Pflegegrad 51.995 Euro

Die Eigenanteilskosten der Tagespflege können über den Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI abgerechnet werden. Die Kassen erstatten bis zu 125 Euro pro Monat. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsbeträge für zurückliegende Monate können bis zum 30.06. des Folgejahres berücksichtigt werden.

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